Wichtig beim Hauskauf: Die Risikolebensversicherung  

Wichtig beim Hauskauf: Die Risikolebensversicherung  

Wer eine Immobilie baut oder kauft, trägt große Verantwortung. Oft besteht ein hoher Kredit und eine Familie ist finanziell abzusichern. Im Fall der Fälle schützt eine Risikolebensversicherung. Sie lässt sich flexibel an den Bedarf anpassen und ist kostengünstig zu haben.

Die Risikolebensversicherung bewahrt im Todesfall zwar nicht vor seelischem Leid, aber vor einem unkalkulierbaren Schuldendesaster, wenn ein Partner den Kredit nicht allein abbezahlen kann. Faustregel: Versichern Sie beim Immobilienerwerb eine Todesfallleistung von mindestens der Höhe des zurückzuzahlenden Baudarlehens. Sollen Ihre Angehörigen im Todesfall eine zusätzliche Reserve haben, muss die Absicherung entsprechend höher sein. Mit der Auszahlung lässt sich dann zum Beispiel auch die Ausbildung der Kinder finanzieren. Empfehlenswert für Familien ist eine spezielle Vertragsvariante, die verbundene Risikolebensversicherung. Sie zahlt automatisch an den überlebenden Partner, falls dem anderen etwas passiert. Wird eine Nachversicherungsgarantie vereinbart, lässt sich die Absicherung später sogar ohne erneute Gesundheitsprüfung noch erhöhen. Mit einer anderen Variante, der Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, ist genau die Summe abgesichert, die man dem Kreditgeber noch schuldig wäre. Als so genannte Restschuldversicherung wird Sie von Banken bei der Vergabe von Immobilienkrediten ohnehin oft zwingend verlangt.

Übrigens: Die Risikolebensversicherung lässt sich auf Wunsch mit einem Schutz gegen Berufsunfähigkeit koppeln. Finanzielle Sicherheit besteht dann auch, wenn man wegen Krankheit, Unfall oder aus anderen gesundheitlichen Gründen plötzlich nicht mehr arbeiten kann und das für die Baufinanzierung langfristig eingeplante Einkommen verliert. Wichtig: Die Höhe der als Zusatzbaustein vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente sollte mindestens der monatlichen finanziellen Belastung abzüglich eventueller Versorgungsansprüche aus gesetzlicher und betrieblicher Rente im Berufsunfähigkeitsfall entsprechen.